Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Leistungen und Umfang: Die Kunstmalerin Brigitte Brüllmann erbringt künstlerische Dienstleistungen gemäss den besprochenen und vereinbarten Spezifikationen. Die Leistungen können Malerei, Illustration, Kunstberatung usw. umfassen.
  2. Preise und Zahlungen: Die Preise für die Dienstleistungen werden vorab festgelegt und können je nach Umfang, Materialien, Arbeitszeit usw. variieren. Zahlungen erfolgen gemäss den vereinbarten Bedingungen, einschließlich Anzahlungen, Ratenzahlungen oder Zahlung nach Fertigstellung.
  3. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte: Alle Rechte an den Kunstwerken, einschließlich des geistigen Eigentums, bleiben bei der Brigitte Brüllmann, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Nutzung oder Verbreitung der Kunstwerke durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Brigitte Brüllmann.
  4. Lieferung und Fristen: Die Lieferfristen werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt und können je nach Umfang und Komplexität der Arbeiten variieren. Die Brigitte Brüllmann wird sich bemühen, die vereinbarten Fristen einzuhalten, behält sich jedoch das Recht vor, Fristen zu verlängern, wenn unvorhergesehene Umstände auftreten.
  5. Haftungsausschluss: Die Brigitte Brüllmann haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung oder Lagerung der Kunstwerke nach der Lieferung entstehen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die angemessene Pflege und Aufbewahrung der Kunstwerke.
  6. Stornierung und Rücktritt: Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen und können zu Kosten oder Gebühren führen, abhängig vom Bearbeitungsstand des Projekts. Im Falle einer Stornierung behält sich die Brigitte Brüllmann das Recht vor, angemessene Entschädigung zu verlangen.
  7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand das zuständige Gericht in der Schweiz vereinbart.